Kontrolltermin beim Augenarzt während der Corona-Pandemie?
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Kontrolltermin beim Augenarzt während der Corona-Pandemie?

Einige Wiener Spitäler haben zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie ihre Ambulanzen geschlossen oder den Betrieb auf einen Notfallbetrieb eingeschränkt. Auch auf den Augenambulanzen werden nun nur noch akute Notfälle behandelt. In Ordinationen sowie in Spitalsambulanzen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Daher sollten Sie Besuche dort, sowie andere Sozialkontakte auf ein Minimum reduzieren.


Wann soll nun ein Augenarzt aufgesucht werden? Wann muss eine Augenabteilung in einem Krankenhaus aufsuchen? Der folgende Artikel soll eine orientierende Übersicht bieten, jeder Fall ist jedoch einzigartig und im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer einen Augenarzt aufzusuchen!


Coronavirus Augenarzt Wien
Augenarzt Online | Covid 19 Maßnahmen


Wann soll ich eine Augenambulanz im Krankenhaus oder einen Augenarzt aufsuchen?


- Geplante Kontrolltermine

Eine allgemeine Aussage zu treffen ist dieszbezüglich nicht möglich. Generell gilt jedoch: Wenn es Ihnen gut geht und sie keinen speziellen Bedarf haben und lediglich einen schon länger geplanten Kontrolltermin wahrnehmen möchten, ist es ratsam die Kontrolle nach Abklingen der Coronavirus Pandemie durchzuführen.

Handelt es sich um eine wichtige Kontrolle, die bereits während der Pandemie vereinbart wurde, und sind ausreichend Vorsichtsmaßnahmen gewährleistet können Sie den Termin natürlich wahrnehmen.


In Notfällen sollten Sie weiterhin unmittelbar einen Augenarzt oder ein Krankenhaus mit einer Augenabteilung aufsuchen.


- Akute Sehverschlechterung

Eine akute Sehverschlechterung sollte immer unmittelbar von einem niedergelassenen Augenarzt oder auf einer Augenabteilung untersucht werden. Unter „akuter Sehverschlechterung“ versteht man eine Sehverschlechterung die innerhalb weniger Minuten bis Stunden auftritt. Nicht akut ist eine Sehverschlechterung die langsam über einen längeren Zeitraum zunimmt.


- Akute Augenschmerzen bzw. Entzündungen

Sollten Sie an einer akuten Entzündung des Auges oder unter Schmerzen am Auge, im Augeninneren oder in unmittelbarer Nähe zum Auge leiden, suchen Sie einen niedergelassenen Augenarzt oder ein Krankenhaus mit einer Augenabteilung auf und lassen Sie sich diese auch während der Coronavirus-Pandemie abklären. Akut bedeutet, dass die Schmerzen innerhalb von einigen Minuten bis Stunden aufgetreten sind. Nicht akut sind Schmerzen, die bereits seit einem langen Zeitraum (z.b. über mehrere Monate hinweg bestehen.

Schmerzen nach OP innerhalb von 1 Monat


- Abklärungsbedürftige Sehveränderungen

Es gibt eine Vielzahl an Sehveränderungen des Auges. Einige benötigen eine dringende Abklärung durch einen Augenarzt. Während der Ambulanzsperre aufgrund des COVID-19 Virus sollten Sie dennoch einen Augenarzt oder eine Ambulanz für Augenheilkunde aufsuchen, wenn Sie eine der folgenden Sehveränderungen bemerken:

  • Starken Blitzen

  • Russregen

  • Vorhang/ Schatten

Starke Blitze, die wie die in einem Gewitter oder von einer Kamera, die teilweise auch nur kurzfristig auftreten gehören unbedingt abgeklärt. Ebenso abgeklärt gehört ein Russregen. Darunterversteht man einen Sehveränderung die oft wie ein schwarzer Regen von vielen einzelnen schwarzen kleinen Punkten beschrieben wird. Ebenfalls wird eine Vorstellung beim Augenarzt oder an einer Augenabteilung empfohlen bei dem plötzlichen Auftreten eines Schattens oder Vorhangs, der sich von einer Richtung in das Sichtfeld vorschiebt.


- Fremdkörperverletzungen/ Bulbustraumen

Bei Verletzung des Auges durch Fremdkörper (beim Schweißen, durch Äste, etc.) ist die Vorstellung beim Augenarzt oder in einem Krankenhaus ebenfalls dringend angeraten.

Selbiges gilt für Bulbustraumen. Also Verletzungen des Auges oder von Strukturen in unmittelbarer Nähe zum Auge. Hierzu zählen Schläge auf den Kopf, Verletzungen durch Sektkorken, etc.


- Verätzungen

Jegliche Art von Verätzung (sowohl Säureverätzungen als auch Laugenverätzungen) muss sofort noch am Unfall Ort bestmöglich ausgespült werden. Hierzu ist im Optimalfall eine Pufferlösung oder Wasser, bei Bedarf auch fast jede andere Flüssigkeit zu verwenden. Nach Ausgiebigem Spülen des Auges ist eine Vorstellung beim Augenarzt beziehungsweise an einer Augenabteilung in einem Krankenhaus notwendig. Auch während der Ambulanzsperren aufgrund der Coronavirus-Pandemie

- Überweisungen

Sollten Sie mit einer Überweisung vom Augenarzt ein Krankenhaus aufsuchen, so ist folgendes zu beachten. In einigen Spitälern werden im Rahmen der Einschränkung aufgrund der Coronaviruspandemie ebenfalls nur noch Patienten untersucht, die eine Überweisung zu einer der folgenden Krankheiten mitbringen:

  • Netzhautriss

  • Akutes Winkelblockglaukom, dekompensiertes Glaukom

  • Uveitis

  • AION/ Arteritis temporalis

  • Tumore


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