Guten Abend, der Schwiegervater, 82 Jahre alt, klagte über Sehbeschwerden. Eine Untersuchung beim Optiker ergab, dass er auf einem Auge null Prozent Sehkraft hat. Die Augenärztin, die ihn nach seiner Augen-OP vor etwa 10 Jahren betreut, hat einen Termin erst in zwei Monaten frei. Da der Schwiegervater im Pflegeheim in Aken lebt, kann er nur in Dessau oder Köthen einen Augenarzttermin wahrnehmen. Ist in seinem Fall eine Notfallbehandlung möglich, obwohl er nicht aussagen kann, dass es sich um einen plötzlichen Sehverlust handelt? Wohin können wir uns wenden, dass die Sache möglichst bald abgeklärt wird? Wir sorgen uns sehr. Mit freundlichen Grüßen R. Kersten-Daub
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Bei akut aufgetretener Sehverschlechterung können Sie sich natürlich jederzeit in einer Augenklinik mit Notfallambulanz vorstellen.
"Null Prozent" würde jedoch bedeuten, dass der Schwiegervater mit dem betroffenen Auge wirklich gar nicht mehr sehen kann. Kein Licht, keine Bewegung, das Auge wäre dann tatsächlich blind. Wenn dies plötzlich aufgetreten ist sollten Sie sofort einen Augenarzt aufsuchen.
Sollte sich dies jedoch bereits über einen längeren Zeitraum hinziehen und eventuell bereits bei der Augenärztin eine Ursache hierfür bekannt sein, kann es sich auszahlen auf den Termin bei derselbigen zu warten, da diese sämtliche Vorbefunde und den Krankheitsverlauf kennt.