Ich habe ein schreiben von einem Anwalt bekommen mit einer Forderung über einige tausend euro... es ging um pfefferspray
dabei ist eine AU Bescheinigung mit folgenden daten: arbeitsunfähig seit 02.12.2019 bis 23.12.19 festgestellt am 19.10.2020... ICD-10 Code T26.9 G
meine frage: kann das so stimmen nach fast einem Jahr? bzw. kann ein Augenarzt das noch so langer zeit noch feststellen?
Danke im voraus.
Bei der Diagnose T26.9 G handelt es sich um eine "Verätzung des Auges und seiner Anhangsgebilde, Teil nicht näher bezeichnet".
Anscheinend konnte der Betroffenen aufgrund der Verätzung für 21 Tage nicht arbeiten.
Je nach Ausmaß der Verätzung ist es durchaus möglich, dass auch bleibende Schäden bis hin zur vollständigen Erblindung bestehen, sodass durch einen Augenarzt auch lange nach der ursprünglichen Verätzung noch Schäden festgestellt werden können.
Über die Folgen von Pfefferspray habe ich jedoch selber keine persönlichen Erfahrungswerte und kann daher nur anhand meiner Erfahrung mit Verätzungen (durch Säuren oder Laugen) sprechen.
Ich hoffe ich konnte trotzdem helfen.