Photopsie | Lexikon der Augenheilkunde
top of page
Image by Giammarco Boscaro

Photopsie

Photopsie

Autor:

ICD-10:   H53.1   Subjektive Sehstörungen

Als Photopsie wird das Auftreten von visuellen Empfindungen ohne vorhandenen optischen Reiz der Netzhaut bezeichnet. Das bedeutet, dass die Betroffenen Lichtblitze, Funken oder Farben wahrnehmen, obwohl kein entsprechender Lichtreiz auf die Netzhaut getroffen ist. Diese werden als Lichtblitze, Photopsien können bei verschiedenen Krankheiten (z.B. Migräne, Epilepsie) auftreten. Auch bei organischen Psychosen oder nach Verletzungen (z.b. Schädel-Hirn-Trauma), sowie in Folge von Entzündungen (N. nervi opticii). Aber auch eine mechanische Reizung, beispielsweise in Folge von Glaskörperzügen kann zum Auftreten von Photopsien führen. Bei neu aufgetretenen Photopsien sollte immer eine umgehende Abklärung durch einen Augenarzt erfolgen, um Netzhautrisse und Löcher frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.

iD02_InhaltText

iD01_InhaltHinweis

iE01_Gallerie

iF01_Video

Rechtshinweis: Diese Seite enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung verwendet werden. Sie kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

iG01_DownloadText

Rechtshinweis: Diese Seite enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung verwendet werden. Sie kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Augenarzt - Suche
 

Finde jetzt einen Augenarzt in deiner Nähe. Gib einfach deine Postleitzahl oder deinen Ort ein und los geht‘s!

 

Augenarzt in der Nähe finden (Österreich)

Eye Test
Augenarzt in der Nähe finden
bottom of page